1. Die Stadt Blomberg bildet einen Eintragungsbezirk. Die Listenauslegung erfolgt vom 02.02.2017 bis zum 07.06.2017. Die Listen liegen wie folgt im Bürgerbüro, Altes Amtsgericht, Am Martiniturm 1, Zimmer 4,7,8, 32825 Blomberg zur Eintragung aus:
Montag und Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
und zusätzlich
Sonntag 19.02.2017: 08:00 – 12:00 Uhr
Sonntag 26.03.2017: 08:00 – 12:00 Uhr
Sonntag 30.04.2017: 08:00 – 12:00 Uhr
Sonntag 28.05.2017: 08:00 – 12:00 Uhr
Der Zugang ist barrierefrei.
2. Jeder Stimmberechtigte kann sich nur in dem Eintragungsbezirk eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. Die Stimmberechtigten haben bei der Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
3. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
4. Die Eintragung geschieht handschriftlich mit Name, Vorname, Anschrift (Hauptwohnung), Datum der Eintragung und handschriftlicher Unterschrift. Erklären Eintragungsberechtigte, dass sie nicht schreiben können, so ist die Eintragung von Amts wegen unter Vermerk dieser Erklärung zu bewirken.
5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108 d des Strafgesetzbuchs).
Blomberg, 12.01.2017
gez. Geise, Bürgermeister