Auf die im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold, ausgegeben am 07. Januar 2019, (ABl. Reg. Dt. 2019, Nr.1/2, S. 8-10), bekannt gemachte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Blomberg sowie dem Kreis Lippe zur Durchführung von Aufgaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Kreis Lippe wird hiermit gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) hingewiesen.
Blomberg, 15.01.2019
Stadt Blomberg
Der Bürgermeister
Geise